1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der von der Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) und von Roamingpartnern betriebenen Elektroladestationen durch den Kunden zur Betankung seiner Elektrofahrzeuge mit Elektrizität.
1.2 Die vertragsgegenständlichen Ladestationen sind über die Ladeapp abrufbar.
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Zur Benutzung der vertragsgegenständlichen Ladestationen ist jeder berechtigt, der für die Benutzung der Ladestationen freigeschaltet wurde.
2.2 Der Vertrag kommt zustande mit Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen und
a) Freischaltung des Benutzerkontos durch die swt gemäß Ziff. 3 oder
b) Freischaltung des Ad Hoc Zugangs durch die swt gemäß Ziff. 4
Die swt sind frei den Antrag des Kunden anzunehmen.
3 Registrierung und Benutzerkonto
3.1 Die Registrierung des Kunden erfolgt über die Ladeapp. Bei der Registrierung hat der Kunde folgende Daten anzugeben: Vor- und Familienname, Adresse und E-Mail-Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, den swt zum Zwecke der Abrechnung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
3.2 Der Kunde hat die angegebenen Daten auf den jeweils aktuellen Stand zu halten und Änderungen über die Ladeapp mitzuteilen. Bei Vorliegen veralteter, falscher oder fehlender Daten sind die swt berechtigt, den Zugang zur Ladestation zu verweigern, bis die Daten korrigiert sind.
3.3 Nach Registrierung und Freischaltung durch die swt wird dem Kunden ein Benutzerkonto für die Nutzung der Ladeapp als Zugangsmedium für die Ladestation zur Verfügung gestellt.
3.4 Der Kunde haftet für jede missbräuchliche Verwendung der Ladeapp unter der Registrierung des Kunden. Eventuellen Mehrkosten, die den swt durch einen Missbrauch der Ladeapp entstehen, werden von dem Kunden getragen, es sei denn, dass diesen an solchen Mehrkosten kein Verschulden trifft.
4 Ad Hoc Zugang
Besitzt der Kunde kein Benutzerkonto, hat er die Möglichkeit die Ladestation über einen Ad Hoc-Zugang zu nutzen. Zur Nutzung des Ad-Hoc-Zugangs scannt der Kunde mit seinem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) den auf der Ladestation befindlichen QR-Code und registriert sich für den Ladevorgang. Der Kunde hat dabei folgende Daten anzugeben: E-Mail-Adresse und Kreditkarteninformationen.
5 Preise
5.1 Die Preise für die Ladung von Elektrofahrzeugen an den Ladestationen mit Strom sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Entgelte, bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt der swt. Der Kunde stimmt durch die Vornahme jedes einzelnen Ladevorganges als eigenständigen Kauf dieses Entgelten sowie der Verrechnung durch die swt zu.
5.2 Das jeweils gültige Preisblatt wird dem Kunden zu Beginn des Ladevorgangs mittels der Ladeapp mitgeteilt.
5.3 Der Ladevorgang kann entweder über die bezogene Strommenge (kWh), über die Ladezeit, die Ladeleistung (kW) oder über eine Kombination aus bezogener Strommenge (kWh) und / oder Ladezeit und / oder Ladeleistung (kW) abgerechnet werden. Die swt sind berechtigt eine Startpauschale zu verlangen.
6 Abrechnung
6.1 Besitzt der Kunde ein Benutzerkonto gemäß Ziff. 3, werden die Ladevorgänge monatlich über das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandant abgerechnet. Der Kunde bekommt je Abrechnung eine Auflistung aller Ladevorgänge des Abrechnungszeitraums an seine hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.
6.2 Nutzt der Kunde die Möglichkeit die Ladestation mittels des Ad-Hoc-Zuganges gemäß Ziff. 4, erfolgt die Abrechnung über die angegebene Kreditkarte. Bei der Freischaltung des Ad-Hoc-Zugangs wird für die Dauer des Ladevorgangs ein Betrag von 50,00 Euro auf der angegebenen Kreditkarte des Kunden reserviert. Nach Beendigung des Ladevorgangs erhält der Kunde eine Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
6.3 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, können die swt angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordern die swt erneut zur Zahlung auf oder lassen die swt den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellen die swt dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziff. 14 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.
6.4 Gegen Ansprüche der swt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für die Ansprüche des Kunden gegen die swt aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
7 Messung / Abrechnung
7.1 Die von den swt gelieferte Elektrizität wird durch die Messeinrichtungen der Ladestationen festgestellt. Je nachdem ob die Ladestation eine Abrechnung in bezogener Strommenge (kWh) oder in Zeit vorsieht, werden die bezogenen kWh pro Ladevorgang bzw. die Dauer der Verbindung des Elektrofahrzeugs mit der Ladeeinrichtung in Minuten festgestellt.
7.2 Bei einer Messeinrichtung, die eine Abrechnung in kWh vorsieht, kann der Kunde an der Ladestation den Zählerstand vor und nach Beendigung des Ladevorgangs ablesen. Bei einer Messeinrichtung, die eine Abrechnung in Zeit vorsieht, besteht kein Anspruch auf eine Anzeige der gelieferten kWh des betreffenden Ladevorgangs oder der Ladeleistung an der Ladestation.
8 Nutzung der Ladestation
8.1 Der Kunde hat das Recht zur Benutzung der Ladestation. Dies umfasst das Recht, das Fahrzeug auf die jeweils gekennzeichnete Stelle während des Ladevorgangs zu parken. Das Abstellen des Fahrzeuges hat so zu erfolgen, dass weitere am Standort vorhandene Ladestationen ungehindert von anderen Autos genutzt werden können. Die Benutzung der Stellfläche außerhalb des Ladevorgangs ist nicht gestattet. Die swt haben das Recht das Auto auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen.
8.2 Der Kunde hat die vertragsgegenständliche Ladestation über die Vertragslaufzeit sorgfältig zu handhaben. Insbesondere hat der Kunde nur Materialien und Geräte (dies gilt auch für das Elektrofahrzeug selbst sowie für das Ladekabel) zu verwenden, die entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des vorgenannten Satzes wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden.
8.3 Ausdrücklich nicht gestattet sind
a) Im Eigenbau hergestellte oder veränderte Ladekabel;
b) Adapter, welche die Fahrzeugkupplung mit dem Fahrzeugstecker verbinden. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Adaptern an (Gleichstrom) Schnellladestationen mit fest installiertem Ladekabel.
c) Verlängerungen oder Mehrfachsteckdosen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die swt sind berechtigt, die Verbotsaufzählung einseitig zu erweitern, soweit dies aus technischen Gründen angemessen ist.
8.4 Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an den Ladepunkten, sind den swt unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen der Ladestation oder des Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt am oder im Ladepunkt insbesondere an der Buchse/Steckdose oder am Stecker.
8.5 Bei der Nutzung der Ladestation hat der Kunde selbst uneingeschränkt dafür Sorge zu tragen und ist dafür allein verantwortlich, dass sein Elektrofahrzeug für die Betankung an der Ladestation geeignet ist und dort geladen werden kann.
8.6 Bei der Durchführung eines Ladevorganges hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme der Ladestation keine Schäden entstehen und Dritte nicht gefährdet werden.
8.7 Auf der Homepage der swt sind eine Bedienungsanleitung und eine Sicherheitsanweisungen aufrufbar.
9 Roaming
9.1 Mit dem Roaming erhält der Kunde eines Benutzerkontos die Möglichkeit Ladestationen von Roamingpartnern zu nutzen. Die Nutzung erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. Die Liste der jeweiligen Roamingpartner und der betriebenen Ladestationen ist über die Ladeapp abrufbar.
9.2 Die Abrechnung der Ladevorgänge bei den Roamingpartnern im Rahmen des Roamings erfolgt über die swt gemäß dem gültigen Preisblatt.
9.3 Die Ladestationen der Roamingpartner werden von dem jeweiligen Roamingpartner betrieben. Die swt bieten keine Gewähr für den Zustand der Ladestation.
10 Ausnahmen der Leistungspflicht der swt
10.1 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Aufrechterhaltung des Betriebs aller Ladestationen, auf Aufrechterhaltung einer bestimmten Anzahl von Ladestationen, auf Verfügbarkeit der maximalen Leistung (kWh) an einer Ladestation sowie auf ständige Nutzbarkeit der Ladestation.
10.2 Die swt sind berechtigt, zu Zwecke notwendiger Arbeiten, wie Instandhaltung und Instandsetzung, Inspektion, Wartung oder Modernisierung und aus anderen betrieblichen Gründen, die Benutzung einer Ladestation zu verweigern, die Ladestation zu sperren, den Ladevorgang zu unterbrechen oder die Leistung zu reduzieren.
10.3 Die Leistungspflichten der swt ruhen, soweit und solange die swt an der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung durch höhere Gewalt oder sonstigen Umständen, deren Beseitigung für die swt nicht möglich oder nicht zumutbar sind, gehindert wird.
10.4 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Stromversorgung sind die swt, soweit es sich um eine Unterbrechung der Stromversorgung handelt, von der Leistungspflicht befreit.
11 Haftung
11.1 Die swt haften gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die diesem durch die Nichtverfügbarkeit von Ladestationen (z. B. aufgrund eines Ausfalls, wegen Wartungsarbeiten oder durch missbräuchliche Benutzung durch Dritte) oder durch temporäre Leistungsreduktion entstehen. Die swt übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstehen.
11.2 Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetreibers einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV).
11.3 Die swt werden unverzüglich über die mit Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihnen bekannt sind oder von ihnen in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
11.4 Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Die Verpflichtung der swt zur Leistung von Schadenersatz bezieht sich in jedweden Fällen ausschließlich auf den unmittelbar entstandenen Schaden. Der Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. Vermögensschaden), entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der swt oder einer ihr zuzurechnenden Person ausgeschlossen.
11.5 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
11.6 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag gemäß Ziffer 3 läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von dem Kunden oder den swt mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Der Vertrag gemäß Ziffer 4 endet mit dem Ladevorgang.
12.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die swt liegt insbesondere vor, wenn
a) die Entnahme oder Verwendung elektrischer Energie durch den Kunden unbefugt erfolgt oder eine Vorrichtung beim Kunden, im entsprechenden Fahrzeug vorgefunden wird, die geeignet ist, elektrische Energie widerrechtlich zu beziehen;
b) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht. Die Kündigung nach Ziff. 12.2 lit. b) ist ausgeschlossen, wenn die swt vorher befriedigt werden. Sie wird unwirksam, wenn sich der Kunde von seiner Schuld durch Abrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung der Aufrechnung erklärt.
12.3 Die Kündigung des Vertrags hat in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Endregistrierung über die Ladeapp zu erfolgen.
13 Datenschutz
13.1 Die swt erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss (Name, Adresse, E-Mail-Adresse), Abrechnungsdaten (z.B. Bankverbindung) sowie die Daten beim Ladevorgang (insbesondere Kraftfahrzeug-ID, Stromabnahme, Uhrzeit)) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages, zur Wahrung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z.B. § 257 HGB, § 147 AO) des Vertragsverhältnisses sowie zum Zwecke Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundversorgung (EU-DSGVO). Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Vertragspartners erfolgt im Rahmen zuvor der genannten Zwecke ausschließlich gegenüber folgenden Kategorien von Empfängern: Zahlungs- und Rechenzentrumsdienstleister, Cloud- und IT-Dienstleister, Wirtschaftsauskunfteien, Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwälten. Im Rahmen des Roamings erfolgt eine Weitergabe der Daten an die Roamingpartnern, Betreiber von Roamingplattformen sowie deren Dienstleistern.
13.2 Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO ist: Stadtwerke Tübingen GmbH, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen, Telefon: 07071 157-0, Fax: 07071 157-102, E-Mail: info@swtue.de.
13.3 Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind: Stadtwerke Tübingen GmbH, Datenschutzbeauftragter, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen, Telefon: 07071 157-0, Fax: 07071 157-102, E-Mail: datenschutz@swtue.de.
13.4 Die swt behalten sich vor, insbesondere
a) Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein,
b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern;
c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der swt oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
13.5 Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung gegenüber den swt widersprechen; telefonische Werbung durch die swt erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
14 Kostenpauschalen
Mahnkosten für 1. Mahnschreiben1,50 €
Mahnkosten für 2. Mahnschreiben3,00 €
Bei den genannten Beträgen besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
15 Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz
Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.agentur-fuer-klimaschutz.de.
16 Streitbeilegungsverfahren
16.1 Zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern über den Vertragsschluss oder die Qualität der Leistungen der swt aus diesem Vertrag erbringen kann ein Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Die Kontaktdaten des Beschwerdemanagements im Kundenservice lauten wie folgt:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Kundenservice – Beschwerdemanagement
Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen
Tel. 07071 157-0
E-Mail: beschwerde@swtue.de
Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle sind:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
16.2 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
17 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung:
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Stadtwerke Tübingen GmbH, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen, Telefonnummer: 07071 157-0, Fax: 07071 157-311, E-Mail: info@swtue.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
18 Zukünftige Änderung des Vertrags
Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die die swt nicht veranlassen und auf die sie auch keinen Einfluss haben, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und / oder diesen Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen sind die swt verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und / oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und / oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn die swt dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. E-Mail) mitteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von den swt in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
19 Schlussbestimmungen
19.1 Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
19.2 Soweit in diesem Vertrag Personen in männlicher Form bezeichnet werden, schließen sie jeweils die weibliche Form ein. Die Verkürzung des Vertragstextes auf die männliche Form dient lediglich der besseren Lesbarkeit dieses Vertrages.
19.3 Die swt sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinn der §§ 15 ff AktG zu übertragen, eine Zustimmung des Kunden bedarf es nicht.
19.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame oder durchführbare Regelung, deren Wirkungen der beabsichtigten Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragspartner verfolgt haben. Dasselbe gilt, wenn sich dieser Vertrag als lückenhaft erweist.
19.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Tübingen.
Stand: 04/2019